Translate
IBU
Consol
|
|
Dieses ist / This is :
Lärmbeeinträchtigungen 14.10.2014 20:00 bis
06:00.
Tengelmann Brief an Holzstr 27 c, 27 d, 15 d.
- 2014-09-25.pdf Printable
Document Format
2014-09-25.txt Plain Text
from OCR (Optical character recognition
(tesseract)
Bemerkungen:
- Es kame als Uberaschung an Haus-verwaltung, &
Haus-meister, bis Mietern hatte es gemeldet.
- Es Verstöst Haus Ordnungen, & vermütlich
Deutsches Recht.
- Es könnte ein Sache fuer Rechtsanwalte &/oder Polizei sein.
- (Es errinert an dass Westermuehlstr Kran bau, einem Nacht
in 2004, dass waere auch gestopt, bei mehrere Nachbarn, Polizei Anwesend.
-
Nachbarn haben an Tengelmann protestiert,
&/oder das Haus-verwaltung kontaktiert. Sie auch am
besten !
- Falls sie wollen diskutieren, bitte an dass Einwohner mail liste holz@mailman.berklix
.org, Kein persönliche email an
web Autor, (ausser Grammatische Korrekturen), bitte.
-
-
-
recht.de ... Baulärm vor 7 Uhr morgens
- http://www.mieterverein-hamburg.de/laerm.html
-
http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/nachbarschaftslaerm
- Mieterverein zu Hamburg im Deutschen Mieterbund
(DMB)
Tipps & Ratgeber > Wohnungsmängel >
Lärm
Schutz vor Umgebungslärm und
Nachbarschaftslärm Gewerbebetriebe
"Lärm von Gewerbebetrieben unterliegt häufig
bestimmten Beschränkungen durch Auflagen, die bei
der Genehmigung von Betrieben gemacht werden. Eine
Anfrage oder Beschwerde beim Wirtschafts- und Ordnungsamt
ist oft hilfreich."
-
http://www.mieterverein-hamburg.de/laermvorschriften.html
-
http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/geraete-und-maschinenlaermschutz.pdf
"Verordnung zur Einführung der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung # Vom 29. August
2002
7 Betrieb in Wohngebieten (1) In reinen, allgemeinen und
besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sonder-
gebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
Klinikgebieten und Gebieten für die Fremden-
beherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11
Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem
Gelände von Kranke nhäusern und Pflege-
anstalten dürfen im Freien 1. Geräte und
Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen
ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00
Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, " ...
Der Bundesrat hat zugestimmt"
- www.berklix.com/search
Search Engines
-
|
|